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   VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20   

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VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20 (https://dejure.org/2021,15785)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27.04.2021 - 7 A 187/20 (https://dejure.org/2021,15785)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27. April 2021 - 7 A 187/20 (https://dejure.org/2021,15785)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    Ob er im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, ist angesichts dessen nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - und Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11.84 - beide zitiert nach juris).

    -praktikabilität gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.04.1977 - 1 BvL 17/75 - BVerfGE 44, 283/288 und Beschluss vom 28.01.1970 - 1 BvL 4/67 - BVerfGE 27, 375/387; BVerwG, Urteil vom 16.09.1981, a.a.O.), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (vgl. BVerfG, Urteil vom 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 70/63 - BVerfGE 21, 12/27 f. und Beschluss vom 26.04.1978 - 1 BvL 29/76 - BVerfGE 48, 227/239) und die Zahl der "Ausnahmen" gering ist (BVerwG, Urteile vom 16.09.1981, a.a.O., und vom 01.08.1986 - 8 C 112/84 - sowie Beschluss vom 19.09.1983 - 8 N 1/83 - beide zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - 4 L 299/07

    Zur Gebührenkalkulation im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    In diesem Zusammenhang findet die vom OVG Sachsen-Anhalt angenommene zulässige Überschreitung des Gebührensatzes von 3 % (sog. Bagatellgrenze, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2009 - 4 L 299/07 - zitiert nach juris) keine Anwendung.

    Die sog. Bagatellgrenze rechtfertigt sich aus Gründen der Praktikabilität und ist bei einer Überschreitung des nach § 5 Abs. 1 S. 2 HS 1 KAG LSA höchstzulässigen Gebührensatzes von 3 % zu ziehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    Die Gleichbehandlung, die darin liegt, dass jedem Gebührenschuldner - unabhängig von der Nutzungsart des Grundstücks - eine Mindestabfallmenge von 15 l pro Woche zugewiesen wird, obwohl die Füllung der Abfallgefäße aufgrund der jeweiligen Nutzung des Grundstücks durchaus unterschiedlich ausfallen kann, ist mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz schon dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Abfallentsorgungseinrichtung Vorhaltekosten verursacht, die bei einer geringeren Inanspruchnahme durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 - zitiert nach juris; und Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297-308).

    Denn er garantiert ihm, sich jederzeit in rechtmäßiger Weise seines Abfalls entledigen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 -11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297-308).

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    Dies ist ein Grund, der es i.S. von Art. 3 Abs. 1 GG sachlich rechtfertigt, an sich ungleiche Sachverhalte gleich zu behandeln (so auch zur Heranziehung von Ferienhausbesitzern zur vollen Abfallgebühr: BVerwG, Beschluss vom 05.11.2011 - 9 B 50.01 - zitiert nach juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach dem auch im Abfallgebührenrecht geltenden Grundsatz der Zulässigkeit von Typisierungen nur zahlenmäßig bedeutsame, nämlich 10 % oder mehr der Gesamtfälle ausmachende Fallgestaltungen, speziell geregelt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2001 - 9 B 50.01 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 10.05

    Kommunale Abfallbeseitigung; Gebühren; Grundgebühren; Gebührensatzung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    Da unter Abfällen aus privaten Haushaltungen solche zu verstehen sind, die in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen (vgl. § 2 Nr. 2 GewAbfV) und damit eine eigenständige Haushaltsführung voraussetzen, die eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglicht, die auf Dauer angelegt ist (zu diesem Begriffsverständnis: BVerwG, Urteil vom 27.04.2006 - 7 C 10.05 - zitiert nach juris), sind die Abfälle zur Beseitigung, die bei den Klägern in deren Bungalow anfallen, als Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen einzuordnen.

    Einhergehend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Begriff der privaten Haushaltungen im Hinblick auf die Eigenständigkeit einer privaten Haushaltsführung im Wesentlichen räumliche Einrichtungen wie Aufenthalts- und Schlafräume sowie Küche bzw. Küchenzeile, Bad und WC, die für eine den menschlichen Bedürfnissen angepasste tägliche Lebensgestaltung unerlässlich sind, voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2006 - 7 C 10.05 - zitiert nach juris), geht auch das Gericht davon aus, dass Kleingartenanlagen jedenfalls nicht den Grundstücken, auf denen Abfälle aus privaten Haushaltungen anfallen können, zuzuordnen sind (so bereits VG Magdeburg, Urteil vom 08.03.2018 - 7 A 588/17 MD - nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    Aus den gleichen Gründen war auch der Widerspruch des Klägers zu 1. zulässig (so auch BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - IV C 46.72 - zitiert nach juris).

    Der Kläger zu 1. wäre auch in diesem Fall nicht in seinen Einwendungen beschränkt (dazu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - IV C 46.72 - zitiert nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 2 S 2043/00

    Regelungskompetenz im Abfallrecht)

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    Der Adressat der Satzung soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grund und unter welchen Voraussetzungen er abgabenpflichtig ist (vgl. daz1u: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2001 - 2 S 2043/2000 - zitiert nach juris).

    Der Adressat der Satzung soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grund und unter welchen Voraussetzungen er abgabenpflichtig ist (vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2001 - 2 S 2043/2000 - zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 4 M 154/20

    Erkennbarkeit der den Verwaltungsakt erlassenen Behörde

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    Die Betriebsleitung des Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises war für den Erlass des angefochtenen Gebührenbescheides auch sachlich gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 EigBG i.V.m § 6 Abs. 1 Nr. 4 Betriebssatzung " Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises" in der Fassung vom 06.03.2019 zuständig, da dieser als Organ für den Beklagten, welcher hinter dem Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises steht, handelt (dazu ausführlich: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.02.2021 - 4 M 154/20 - zitiert nach juris).

    Auch wenn bereits Zweifel daran bestehen, ob der Beklagte mit seiner Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 2 Abfallgebührensatzung einen Gebührenmaßstab nach Restabfallbehältervolumen oder nach Einwohnergleichwerten regeln wollte (für die letztere Annahme: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.02.2021, a.a.O.), braucht das Gericht darüber keine Entscheidung treffen, da in beiden Fällen der Gebührenmaßstab den dargelegten Grundsätzen nicht genügt.

  • VG Schwerin, 29.10.2009 - 4 A 396/06

    Anschlusszwang einer Kleingartenanlage an die öffentliche Abfallentsorgung

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    Auch das VG Schwerin geht in seinem Urteil vom 29.10.2009 (Az. 4 A 396/06, zitiert nach juris) davon aus, dass für Kleingartenanlagen grundsätzlich ein Anschlusszwang an die öffentliche Abfallentsorgung besteht, weil bei einer Betrachtung des gesamten Grundstückes der Kleingartenanlage auch entsorgungspflichtiger Abfall zur Beseitigung anfällt.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bedeutet für den Gesetzgeber die allgemeine Weisung, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58/135).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 CN 1.18

    Normenkontrolle gegen eine Abfallgebührensatzung; Verfahren bei der

  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

  • BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit;

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13

    Rechtsbegriff der Einrichtung; Bestimmungsrecht bezüglich des Abgabegegenstandes;

  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08

    Typengerechtigkeit; Sperrmüll, Restmüll; Abfallgebühr; Pauschalgebühr;

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 182.81

    Fester Grundbetrag für Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 598/15

    Abfallgebühr; Verwertungsgebühr; Restabfallbehältervolumenmaßstab; Gebührensatz;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 4 L 320/06

    Zur Grundgebührenbemessung im Abwassergebührenrecht

  • VG Leipzig, 20.05.2020 - 1 K 359/19
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff,

  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige

  • BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55

    Rechtsmittel

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 509/20

    Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen eines zu unbestimmten

    Mit Urteil vom 27.04.2021 (Az. 7 A 187/20 MD) hat die Kammer entschieden, dass sich die Abfallgebührensatzung des Beklagten in der Fassung vom 28.10.2019 als unwirksam und die dahinterstehende Gebührenbedarfsberechnung des Beklagten zur Ermittlung des Gebührensatzes für den Kalkulationszeitraum 2020-2022 als rechtswidrig erweisen.

    Damit hatten sich das Berufungszulassungsverfahren vor dem OVG Sachsen-Anhalt (Az. 4 L 143/21.Z) und das vorhergehende Klageverfahren der Kammer (Az. 7 A 187/20 MD) ohne Sachentscheidung des Berufungsgerichts erledigt und das Urteil der Kammer vom 27.04.2021 wurde durch das Oberverwaltungsgericht deklaratorisch gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO für unwirksam erklärt.

    Mit Urteil vom 27.04.2021 (Az. 7 A 187/20 MD) hat die Kammer entschieden, dass sich die Vorgängersatzung des Beklagten (Abfallgebührensatzung in der Fassung vom 28.10.2019), die auch auf das Gebührenjahr 2020 Anwendung finden sollte, als insgesamt nichtig erweist.

    An dieser Auffassung vermag auch nicht zu ändern, dass das Urteil des Gerichts vom 27.04.2021 durch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt deklaratorisch gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO für unwirksam erklärt wurde, nachdem sich das Berufungszulassungsverfahren vor dem OVG Sachsen-Anhalt (Az. 4 L 143/21.Z) und das Klageverfahren der Kammer (Az. 7 A 187/20 MD) ohne Sachentscheidung des Berufungsgerichts erledigt hat, weil der Beklagte unter dem 22.07.2021 mit Wirkung zum 01.01.2020 eine neue Abfallgebührensatzung und Abfallentsorgungssatzung erlassen hat.

  • VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20

    Gebührenbedarfsberechnung für Abfallentsorgung; Bemessung nach

    Die Kammer hat in dem dem Beklagten bekannten Urteil vom 27.04.2021 (7 A 187/20 MD, veröffentlicht bei juris) auf eine Statistik des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. hingewiesen, wonach zum 31.12.2018 in der Gebietskörperschaft des Beklagten 229 Kleingartenvereine existierten, welche zu diesem Zeitpunkt insgesamt 9.369 Parzellen (bei einer Gesamtzahl von 13.172 Parzellen) tatsächlich genutzt haben.
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